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   AG Aachen, 12.11.2014 - 118 C 62/13   

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https://dejure.org/2014,53463
AG Aachen, 12.11.2014 - 118 C 62/13 (https://dejure.org/2014,53463)
AG Aachen, Entscheidung vom 12.11.2014 - 118 C 62/13 (https://dejure.org/2014,53463)
AG Aachen, Entscheidung vom 12. November 2014 - 118 C 62/13 (https://dejure.org/2014,53463)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Zustimmung baulicher Veränderungen (hier: Wohnungseingangstür, Klimagerät); §§ 14, 22 WEG, 1004 BGB

  • ra.de
  • mietrechtsiegen.de

    WEG-Anlage - Rückgängigmachung von vorgenommenen baulichen Änderungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Glas- oder Holztür: Es macht einen Unterschied!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZMR 2015, 404
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.12.2012 - V ZR 224/11

    Wohnungseigentum: Erfordernis der Zustimmung aller Wohnungseigentümer zu der eine

    Auszug aus AG Aachen, 12.11.2014 - 118 C 62/13
    Dabei ist maßgeblich, dass Nachteil im Sinne des § 22 Abs. 1 WEG in Verbindung mit § 14 Nr. 1 WEG jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung ist, die konkret und objektiv ist, wobei entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (vgl. BGH NJW 2013, 1439 ff. unter II 1. mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 25.10.2013 - V ZR 212/12

    Wohnungseingangstüren stehen im gemeinschaftlichen Eigentum der

    Auszug aus AG Aachen, 12.11.2014 - 118 C 62/13
    Wohnungseingangstüren stehen im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer (vgl. BGH NJW 2014, 379 ff.).
  • OLG München, 31.03.2006 - 34 Wx 111/05

    Beschwerdewert bei Streit um eigenmächtig eingebaute Wohnungsabschlusstür -

    Auszug aus AG Aachen, 12.11.2014 - 118 C 62/13
    Entscheidend ist, dass es dabei auf die Feststellung einer individuellen Beeinträchtigung des einzelnen Wohnungseigentümers über das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinaus, und zwar im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG, bei dieser Sachlage nicht ankommt (herrschende Meinung, vgl. OLG München, ZMR 2006, 797 ff. m.w. Rechtsprechungsnachweisen).
  • BayObLG, 27.04.2001 - 2Z BR 70/00

    Zustimmung und Kostentragung von baulichen Veränderungen durch die

    Auszug aus AG Aachen, 12.11.2014 - 118 C 62/13
    Teilweise wird in der Rechtsprechung (vgl. BayObLG in NZM 2001, 1138 ff.) die Auffassung vertreten, dass bei einer derartigen Klausel ein Mehrheitsbeschluss mit der qualifizierten Mehrheit ausreiche und die Mitwirkung aller benachteiligten Wohnungseigentümern nicht erforderlich sei.
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